Beratungsraum in der Apotheke: Vorschriften & Aufbau


Die Beratung ist fest mit der Apotheke verwoben. Für viele Angelegenheiten wünschen sich Kunden aber eine noch diskretere Beratung als am HV-Tisch. Deswegen ist ein separater Beratungsraum in der Apotheke nicht nur hilfreich. Eine wirklich diskrete Beratung ist eigentlich nicht anders zu gewährleisten.

In diesem Beitrag erhalten Sie daher umfassende Informationen zu den Vorschriften sowie den Ausstattungsanforderungen für Beratungsräume in Apotheken – und Sie erfahren, ob ein Beratungsraum verpflichtend ist.

Welche Vorschriften gelten für den Beratungsraum?

Das Landgericht Wuppertal stellte 2015 fest, dass ein separates Beratungszimmer nicht verpflichtend ist und eine Apotheke mit einem diskreten Beratungsraum werben darf.

Beratungsraum mit Tisch und zwei Stühlen in Apotheke

In der Apothekenbetriebsordnung wird ebenso nicht konkret von einem Beratungsraum gesprochen.

Allerdings können Sie aus einigen Passagen Ableitungen treffen, die darauf hinweisen, dass ein Beratungsraum für gewisse Situationen notwendig ist:

  • Die Offizin “muss so gestaltet werden, dass der Vorrang des Arzneimittelversorgungsauftrags nicht beeinträchtigt wird und für die in der Offizin ausgeübten wesentlichen Aufgaben, insbesondere die Beratung von Patienten und Kunden, genügend Raum bleibt.” (§4 ApBetrO)

Die Apothekenbetriebsordnung klärt hier, dass der Beratung genügend Raum geboten wird.

Sind Beratungszimmer in der Apotheke also Pflicht?

Für eine gewöhnliche Beratung reichen als Beratungsbuchten eingerichtete HV-Tische mit Sicht- und Hörschutz-Maßnahmen aus.

Beratungsraum in Apotheke mit Liege

In Apotheken werden aber natürlich auch Produkte vertrieben, die ganz eindeutig diskrete Beratung fordern. Das Anmessen von Kompressionsstrümpfen, die Beratung zu Inkontinenz – diese beiden Punkte sind nur zwei von unzähligen Beispielen, die eines klar machen:

Raumanforderungen ergeben sich aus den Beratungsleistungen – Sollte eine Apotheke solche oder ähnliche Produkte vertreiben, kommen Sie als Apotheker an einem gesonderten Beratungsraum nicht vorbei.

Aufbau Apotheken-Beratungsraum: Darauf müssen Sie achten

So ein Beratungsraum in der Apotheke muss einige wenige Vorgaben erfüllen:

  • Der Beratungsraum muss in der Offizin sein.
  • Der Beratungsraum sollte in die Freiwahl integriert sein und zwar so, dass der Kunde nicht an der Sichtwahl vorbei und in den Backoffice Bereich geführt wird.
  • Er muss abgetrennt sein – und zwar visuell sowie auditiv. Daraus ergibt sich, dass ein Sicht- sowie ein Hörschutz (empfohlen: Schallabsorbierendes Material) notwendig ist.
  • Wir empfehlen eine dreiseitig bedienbare Liege und einen Beratungstisch mit einem Stuhl als Grundausstattung.
Apotheken-Grundriss mit markiertem Beratungsraum

Fazit: Sind Beratungsräume Pflicht?

Nein, Beratungsräume sind nicht explizit Pflicht – zumindest nicht direkt. Effektiv kommen Sie heutzutage aber nicht mehr an einem gesonderten Beratungszimmer vorbei.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Beratungskonstellation revisionssicher ist? Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie.

Sie möchten Ihre Apotheke inklusive Beratungsraum einrichten oder umbauen? Als Apothekenbauer übernehmen wir auch diese Aufgaben von der Planung bis zur Umsetzung – garantiert revisionssicher.

Häufig gestellte Fragen zum Beratungs-zimmer

Noch offene Fragen? Rufen Sie uns zwischen 10:00 und 15:00 Uhr unter 0941 46090 an.

  • Worauf sollte man bei der Revision bezüglich Beratungszimmern achten?

  • Welche Ausstattung sollte ein Beratungsraum aufweisen?