Welche Räume gibt es in der Apotheke und welche sind verpflichtend?


Welche Räume in einer Apotheke vorhanden sein müssen, ist in § 4 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) definiert. Eine Apotheke muss mindestens aus einer Offizin (= Verkaufsraum), einem Labor sowie einem Raum mit ausreichend Lagerraum bestehen. Die Mindestgröße beträgt 112 m². Die Mindestraumhöhe beträgt 2,5 Meter.

Offizin (= Verkaufsraum), Labor und Rezeptur, Lager, sowie Beratungsraum und Personal- bzw. Nachtdienstzimmer gelten als Betriebsräume

Sichtwahlbereich einer Apotheke mit Blick in das Lager
Sichtwahlbereich mit Blick in das Lager

Dusche, WC mit Vorraum, sowie Gänge gelten als Nebenräume und werden bei der Gesamtfläche nicht berücksichtigt.

Das Zytostatika-Labor zur Herstellung von Arzneimitteln für die Krebstherapie muss mindestens 10 m² groß sein und eine Desinfektionsschleuse besitzen. 

Ein Zytostatika-Labor ist allerdings nur bei speziellen Apotheken notwendig. 

Auch für das patientenindividuelle Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln muss ein separater Raum eingerichtet werden. Wie auch beim Zytostatika-Labor ist dieser Raum aber nur bei speziellen Apotheken notwendig (§ 34 Apothekenbetriebsordnung).

Apotheken-Aufbau: Diese Vorschriften müssen Sie erfüllen

Eine Apotheke muss folgende Vorschriften aus § 4 der Apothekenbetriebsordnung erfüllen:

  • Räume sind durch Wände oder Türen abgetrennt
  • Die Apotheke ist zutrittssicher gestaltet
  • Die Apotheke ist ausreichend belüftet und beleuchtet. Zudem ist sie klimatisiert, falls gewünscht
  • Sie ist baulich und hygienisch in einwandfreiem Zustand zu halten
  • Jeder Raum ist ohne Verlassen der Apotheke erreichbar

Wozu dienen die einzelnen Räume in einer Apotheke?

Jeder der einzelnen Apothekenräume erfüllt einen eigenen Zweck – dieser Fakt sollte allerdings bereits beim Konzipieren der einzelnen Räume berücksichtigt werden:

Apotheken Grundriss
Apotheken Grundriss mit den einzelnen Räumen einer Apotheke

Offizin

Die Offizin fungiert als Verkaufs- und teilweise auch als Beratungsraum. Die Offizin ist aufgeteilt in die Freiwahl vor der Kasse (Selbstbedienung) und die Sichtwahl (hinter der Kasse). 

Offizin einer Apotheke
Offizin einer Apotheke

Labor und Rezeptur:

Im Labor einer Apotheke werden Arzneimittel hergestellt – mit Ausnahme dem patientenindividuellen Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln sowie Arzneimitteln zur nicht parenteralen Anwendung.

Rezeptur einer Apotheke
Die Rezeptur einer Apotheke

Zudem können im Labor chemische Kontrollen durchgeführt werden.

Lagerraum:

Im Apothekenlager werden die Arzneimittel gelagert.

Beratungsraum:

Im Beratungsraum einer Apotheke berät das Personal Kunden diskret.

Nachtdienstzimmer:

Im Nachtdienstzimmer einer Apotheke können sich Apotheker während dem Nachtdienst zurückziehen.

Personalraum einer Apotheke
Personalräume können bei gegebener Ausstattung auch als Nachtdienstzimmer genutzt werden.

Es dient während dieser Zeit als Aufenthalts- und Schlafraum und kann auch ansonsten als Personalraum genutzt werden.

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TH. Kohl hilft Ihnen zur neuen Apotheke mit allen notwendigen und gewünschten Räumlichkeiten, sowie vorgeschriebener Apothekeneinrichtung und auch beim Apothekenumbau – natürlich revisionssicher.

Häufig gestellte Fragen zu Apothekenräumen

Noch offene Fragen? Rufen Sie uns zwischen 10:00 und 15:00 Uhr unter 0941 46090 an.

  • Was ist die Apothekenbetriebs-ordnung?

  • Welche Unterschiede zur “gewöhnlichen” Apotheke gelten in einer Krankenhausapotheke?